Technische Grundsätze:
Gemäß der Norm HJ637-2012 wird die Ölsubstanz in der Probe mit Kohlenstofftetrachlorid extrahiert, das Gesamtöl bestimmt und die Extraktionsflüssigkeit mit Magnesiumsilikat adsorbiert, um nach der Entfernung von Substanzen wie tierischen und pflanzlichen Ölen die Ölklasse zu bestimmen. Der Gesamtöl- und Ölgehalt beträgt jeweils 2930 cm.-1(Dehnungsvibration der C-H-Bindungen in der CH2-Gruppe), 2960 cm-1(Dehnungsvibration der C-H-Bindungen in der CH3-Gruppe) und 3030cm-1Die Absorptionsgraden A2930, A2960 und A3030 werden berechnet (Stretchvibration der C-H-Bindungen im Aromanring). Der Gehalt an pflanzlichen und tierischen Ölen wird auf der Grundlage der Differenz zwischen dem Gesamtextrakt und dem Ölgehalt berechnet.